Wir über uns - Infos zu THALAMUS Heilpraktiker Ausbildung in Stuttgart
Heilpraktikerüberprüfungen
Voraussetzungen zur Prüfung bei den Gesundheitsämtern
• Mindestens Hauptschulabschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung
• Mindestalter bei der Meldung zur Überprüfung: 25 Jahre.
• Ein polizeiliches Führungszeugnis, welches nicht älter als drei Monate sein darf.
• Ein ärztliches Attest, in dem bescheingt wird, dass der Antragsteller frei ist von geistigen und körperlichen Schäden, die ihn an der Ausübung des Heilpraktikerberufs hindern könnten
• Beherrschung der deutschen Sprache; die Staatszugehörigkeit ist unerheblich!
Der Amtsarzt des Gesundheitsamtes überprüft die medizinischen Kenntnisse des Antragstellers und ob die Person eine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt (sog. Heilpraktikerüberprüfung).
In Baden-Württemberg gibt es 5 Prüfungsorte:
Stuttgart (nur für den Stadtkreis Stuttgart)
Heilbronn (für den Regierungsbezirk Nordwürttemberg)
Tübingen (für den Regierungsbezirk Südwürttemberg)
Karlsruhe (für den Regierungsbezirk Nordbaden)
Freiburg (für den Regierungsbezirk Südbaden).