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Die Bildungsprämie geht in die dritte Förderphase
Sie wollen beruflich weiterkommen und möchten sich weiterbilden? Sie haben schon einen Kurs oder Lehrgang gefunden, den Sie sich aber nicht leisten können? Oder Sie möchten zum Thema Weiterbildungsangebote beraten werden? In jedem Fall sind Sie bei der Bildungsprämie richtig. Seit Dezember 2008 zahlt sich die Weiterbildung auch im wörtlichen Sinn aus - mit der Bildungsprämie. Denn wenn Sie einen Kurs, einen Lehrgang oder ein Seminar besuchen wollen, um im Beruf ein Stück voran zu kommen, erhalten Sie unter bestimmten Bedingungen einen Prämiengutschein - es gibt also Bares vom Staat. Der Prämiengutschein kann für Sie bis zu 500,- Euro Wert sein.
Neue Änderungen ab 01.07.2017:
1. Die Begrenzung auf maximal 1.000 € wurde aufgehoben. Gefördert werden auch Kurse, die teurer sind als 1000 €. Allerdings werden davon maximal 500 € als Prämie von der Bundesregierung bezuschusst; den Restanteil muss der TN als Eigenanteil selbst bezahlen.
Die maximale Förderhöhe bei Kursen unter 1000 € beträgt 50 %, maximal 500 €.
2. Ab jetzt kann wieder jährlich ein Gutschein beantragt werden statt nur alle 2 Jahre.
3. Damit können Bildungsprämiengutscheine auch für Heilpraktiker-Ausbildungen eingelöst werden!
4. Ein Prämiengutschein kann auch für mehrere Kurse genutzt werden.
5. Voraussetzung für alle Antragsteller ist:
- eine Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden
- Einhalten der Einkommensgrenzen (max. zu versteuerndes Einkommen von 20.000 € pro Jahr bzw. 40.000 € bei Verheirateten).
Kontaktieren Sie uns bei Unklarheiten. Wir beraten Sie gerne!
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