THALAMUS Neuigkeiten und Aktuelles in Stuttgart


Hygiene- und Abstandskonzept bei Präsenzveranstaltungen in Corona-Zeiten

Aktuelle Information zur Lage 

Seit 3. April 2022 gelten die neuen Corona-Verordnungen, da keine Gefahr einer epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit mehr besteht.

Kurz zusammengefasst gilt für unser Haus:

Wegfall der Maskenpflicht
Wegfall der 3G-Regel, d.h.
• keine Schnelltests bei nicht immunisierten Personen
• keine Vorlage eines Corona-Imfpasses
• keine Vorlage eines Genesenen-Ausweises

Aus Sicherheitsgründen bitten wir alle Teilnehmer*Innen bei vorhandenen Krankheitssymptomen nicht an Veranstaltungen bei Thalamus teilzunehmen.
Hatten Sie Kontakt zu vielen Menschen, empfehlen wir vor den Veranstaltungen einen Corona-Selbsttest durchzuführen.


Link zu neuer Verordnung in BW:

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/


Als zertifizierter Bildungsträger mit einem professionellen Sicherheits- und Hygienekonzept können wir auch unter den gegebenen Umständen die Durchführung unserer Veranstaltungen gewährleisten.

Für die Zeiten einer erneuten epidemische Ausbreitung der Coronavirus-Erkrankung, gilt unser folgendes Hygiene- und Abstandskonzept:

Hygiene- & Sicherheitskonzept für Präsenzveranstaltungen in Corona-Zeiten 8. Version 01.09.2021
Die folgenden Regeln und Vorkehrungen dienen der Sicherheit und der Gesundheit aller Teilnehmer*innen, Dozent*innen und Mitarbeiter*innen der Thalamus Heilpraktikerschule Stuttgart sowie der gesamten Bevölkerung.
Selbstverständliches
Jede/r Teilnehmer*in, Dozent*in und Mitarbeiter*in verpflichtet sich, bei grippeähnlichen bzw. corona-verdächtigen Symptomen (Covid-19) wie Fieber, Müdigkeit, Abgeschlagenheit, Geschmacks- und Geruchsverlust, usw., von einem Unterrichtsbesuch abzusehen. Das Thalamus Büro ist darüber umgehend zu unterrichten.
Eingangsbereich Thalamus Mozartstraße 51 und öffentlich zugängliche Flächen
Da es sich - aufgrund der Wahrscheinlichkeitsverteilung - nicht ausschließen lässt, dass es im Eingangsbereich / Treppenhaus zu einer vorübergehenden Begegnung mehrerer Menschen kommen kann, ist es erforderlich, im ganzen Eingangsbereich / Treppenhaus eine *Mund- Nasen Bedeckung zu tragen.
Zugang zu den Unterrichtsräumen
Auf die Zugänge wird im Eingangsbereich gut sichtbar hingewiesen. Mit den separaten Ein- und Ausgängen und den versetzten Pausenzeiten werden Durchmischungen der Gruppen vermieden.
Maskenpflicht im Thalamus
Im Eingangsbereich, der Fluren und den Pausebereichen von Thalamus besteht nach wie vor Maskenpflicht. - - zwingend notwendig, ist eine medizinische Mund-Nasen Bedeckung* bzw. Atemschutzmaske* zu tragen!
- *medizinische Maske (vorzugsweise zertifiziert nach DIN EN 14683:2019-10)
- *Atemschutzmaske, welche die Anforderungen der Standards FFP2 (DIN EN 149:2001), KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards erfüllt
Beim Betreten der Räumlichkeiten von Thalamus
Beim Betreten sind die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren. Desinfektionsmittel befinden sich im Eingangsbereich des jeweiligen Stockwerks, Waschbecken mit Seife in und bei den Nasszellen und in der Cafeteria.
Pausenzeiten
Für den geordneten Ablauf unserer Veranstaltungen tragen wir mit unseren vorgegebenen, versetzten Pausenzeiten Sorge, dass sich die einzelnen Gruppen nicht begegnen. Alle Dozent*innen und Teilnehmer*innen haben sich an Pausenzeiten zu halten. Die Pausenzeiten befinden sich in jedem Klassenzimmer im Aushang.
Außerhalb der Klassenräume:
• Im gesamten Haus ist bei Begegnungen mit anderen Menschen auf einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu achten.
• Ist dies auf den Gängen und vor den Nasszellen nicht möglich, ist ein Verweilen an diesen Orten zu vermeiden.
• Es sollen während des Unterrichtes nur so viele Teilnehmer*innen die WC ́s aufsuchen wie WC’s vorhanden sind.
• Während der Pausen bitte die Abstandsregel einhalten.
• Essen und ein Pausenaufenthalt in der Cafeteria sind nicht möglich.
• Während der Corona-Zeit werden von Thalamus weder Tassen, Teller noch Besteck
o.ä. zur Verfügung gestellt. Aus Hygiene-Gründen sind diese und ein eigenes
Trinkgefäß von Teilnehmer*innen selbst mit zu bringen.
In den Klassenräumen
• Bei entsprechenden Abstand entfällt die Maskenpflicht auf dem Platz während des Unterrichts in den Klassenräumen.
• In den Klassenräumen sind die vordefinierten Abstandsbereiche zu beachten.
• Bei geeigneter Witterung wird durch Kippflügel für eine gute Belüftung der Räume gesorgt. Sollte es die Witterung nicht zulassen, werden die Räume alle 20 Min. durchlüftet. Dies kann durch die großen Fenster in kurzem Zeitraum geschehen.
• Bei Seminaren (auch den am Wochenende an zwei aufeinanderfolgenden Tagen
stattfindenden) ist darauf zu achten, dass die Teilnehmer*innen ihren Sitzplatz
beibehalten.
Desinfektion
• In jedem Kassenzimmer steht Desinfektionsmaterial zur Verfügung. •
Besondere Unterrichtsformen Kleingruppenarbeiten / -Übungen oder Paararbeiten
• Bei allen Lehrinhalten, wo es zu Berührungen kommen kann, müssen sich feste Paare
bilden, die die ganze Unterrichtseinheit über zusammen arbeiten.
• Sollte es bei den Übungen zu Körperkontakten gekommen sein, sind vor und nach der Übung die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren.
• Während der Dauer der gesamten Lerneinheit (Wochenende, Tage oder Stunden) sind für Kleingruppenarbeiten, -Übungen oder Paararbeiten feste Einheiten zu bilden. Ein Wechsel unter diesen „Kleingruppen“ ist nicht gestattet. Optimalerweise ergeben sich die festen Einheiten von Teilnehmer*innen bereits aus der eingenommenen Sitzordnung (leichteres Einhalten des social distancing).
• Maskenpflicht •
Körpernahes Arbeiten (USM, Spritzentechniken, alle Körpertherapien, Akupunktur, usw.)
• Bei allen Lehrinhalten, wo es zu Berührungen kommen kann, müssen sich feste Paare
bilden, die die ganze Unterrichtseinheit über zusammen arbeiten.
• Diese Paare tragen sich in eine Dokumentationsliste ein.
• Vor und nach der Einheit sind die Hände ordnungsgemäß zu waschen bzw. zu desinfizieren.
• Im Vorfeld unterschreibt jede/r Teilnehmer*In eine Einverständniserklärung der Freiwilligkeit und Eigenverantwortlichkeit.
• Maskenpflicht •
3G Regel (geimpft - genesen – getestet)(bei allen 3 Stufen! Basis-, Warn-, Alarm-.)
• Bitte bringen Sie zum Besuch einer Veranstaltung einer der folgenden Nachweise mit. 1.) Schnelltest nicht älter als 24 Stunden
2.) Impfnachweis
3.) Genesenen Nachweis
Achtsamkeit für Andere
Sollten in einem zeitlichen Abstand von weniger als 2 Wochen nach dem Besuch des Unterrichts bei einem/r Teilnehmer*in Symptome auftreten, die auf eine Covid-19 Erkrankung hinweisen, muss dies dem Thalamus Büro umgehend mitgeteilt werden! Zur Sicherheit (von sich selbst und anderen) sollte ein Test auf Covid-19 durchgeführt werden.
Unser Hygiene- & Sicherheitskonzept befindet sich auf unserer Internetseite, ist in jedem separaten Eingangsbereich einsehbar und wird jedem/r Teilnehmer*In im Vorfeld per Email zugesandt.
Herzlichen Dank – für ein achtsames und verständnisvolles Miteinander. Die Geschäftsleitung und das Thalamus Team

Link: hier.



THALAMUS - weitere Neuigkeiten


Frühjahrstage 2023
Freitag bis Sonntag erwarten Sie bei unseren Frühjahrs-Tagen zahlreiche kostenlose Vorträge & Workshops rund um die Naturheilkunde.


Unsere Online Vorträge auf Youtube
Hier sehen Sie die Aufzeichnungen von den bereits stattgefundenen Vorträgen





Sie erreichen uns Mo 09:00-11:00 und 14:00-17:00 Uhr Di bis Fr von 09:00-13:00 und von 14:00-17:00 Uhr
unter info@thalamus-stuttgart.de
Kontakt
AKTUELL