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Bildungsurlaub nutzen (BzG) 17.03.2017
Vorbeugen ist besser als Kranksein
Seit 01. Juli 2015 gibt es in Baden-Württemberg das Bildungszeitgesetz BzG). Danach können Arbeitnehmer des Bundeslandes im Jahr bis zu 5 Tagen (bezahlte) Freistellung von der Arbeit für Bildungszeit bei anerkannten Trägern beantragen. Die Kosten für das Seminarangebot müssen selbst getragen werden, können aber beim Lohnsteuerjahresausgleich zusammen mit Fahrtkosten und Mehraufwand für Verpflegung steuerlich geltend gemacht werden.
THALAMUS Stuttgart ist anerkannter Bildungsträger nach dem BzG.
Wollen auch Sie Bildungszeit nehmen?
Welche Angebote sind für Sie interessant?
DozentInnen |
HP Wolfgang Wölfl-Munkert ·
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Startdatum |
17.03.2017 |
Uhrzeit |
15:30 bis 16:00 Uhr
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Ort |
Stuttgart |
Termine |
1 Einzelveranstaltung · 1 Unterrichtsstunden á 45 Minuten
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Preis |
0 € |
1 Termine:
17.03.2017 |
Freitag · 15:30-16:00 Uhr · |