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Stuttgart
Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg
Am 01. Juli 2015 trat in Baden-Württemberg das Bildungszeitgesetz BzG) in Kraft. Danach können Arbeitnehmer des Bundeslandes pro Jahr bis zu 5 Tagen (bezahlte) Freistellung von der Arbeit für Bildungszeit bei anerkannten Trägern beantragen. Die Kosten für das Seminarangebot müssen selbst getragen werden, können aber beim Lohnsteuerjahresausgleich zusammen mit Fahrtkosten und Mehraufwand für Verpflegung steuerlich geltend gemacht werden.
Nach dem BzG können von den Bildungsträgern Veranstaltungen von 1 – 5 Tagen in den Bereichen berufliche Weiterbildung, politische Weiterbildung und Qualifizierung für das Ehrenamt angeboten werden.
THALAMUS Stuttgart ist anerkannter Bildungsträger nach dem BzG und wird Veranstaltungen zur beruflichen Weiterbildung, speziell im Bereich Gesundheit und voraussichtlich auch Veranstaltungen zu politischen Weiterbildung anbieten. Derzeit überlegen wir, 3tägige Veranstaltungen dienstags bis donnerstags ab 2016 anzubieten.
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Genauere Informationen erhalten Sie unter www.bildungszeitgesetz.de. Auf dieser Seite finden Sie ein Merkblatt für Beschäftigte, den Gesetzestext und ein empfohlenes Formular zur Beantragung von Bildungszeit beim Arbeitgeber.
Die Veranstaltungen von THALAMUS werden auch auf unserer Seite sowie in der Weiterbildungsdatenbank des Netzwerkes Fortbildung eingestellt (www.fortbildung-bw.de).
Falls Sie bei Ihrem Arbeitgeber unsere Flyer zu Veranstaltungen nach dem BzG auslegen können, nehmen Sie bitte ebenfalls Kontakt zu uns auf.
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