Wir über uns - Infos zu THALAMUS Heilpraktiker Ausbildung in Stuttgart
THALAMUS Stuttgart ist zertifizierter Bildungsträger nach AZAV / QM-pur
Wir wollen uns stetig verbessern !
Die Thalamus Heilpraktikerschule Stuttgart GmbH ist seit Januar 2010 zugelassener Träger nach § 178 SGB III für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung. Die Zulassung erfolgte durch die DEKRA Certification GmbH Berlin.
Unsere Trägernummer ist: 31 T 011 0003/3. Das Zertifikat ist nach erfolgter Rezertifizierung gültig bis zum 30.03.2025.
Thalamus Stuttgart hat ein Qualitätsmanagementsystem für Organisationen der wirtschaftsorientierten Aus- und Weiterbildung gemäß dem System QMpur eingeführt und wendet es an. Durch einen Audit-Prüfbericht des 2. Überwachungsaudits vom 24.01.2020 wurde der Nachweis erbracht, dass unser Managementsystem den Anforderungen des AZAV entspricht und die Anforderungen der QMPur erfüllt sind.
Zugelassene Weiterbildungsmaßnahmen –AZAV- für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung ist die Maßnahme:
Heilpraktikerausbildung in Vollzeit mit dem Schwerpunkt TCM/Akupunktur, Maßnahme-Nr.: 31M0715071
Im Auditbericht vom 24.01.2020 wurde folgendes festgestellt:
Anforderungen an Trägerunternehmen
Organisatorische, finanzielle und fachliche Leistungsfähigkeit / Vermittlungsbemühungen und Eingliederung von Teilnehmern / Räumlichkeiten/ Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung der Fach- und Lehrkräfte / System zur Sicherung der Qualität / Datenschutz und Datensicherheit / eigene Evaluierungen / Umgang mit Standorten/ Schulungsorten / Berechtigungen/Anerkennung und ggf. dazugehörige Auflagen
Besondere Aspekte
1. Die finanzielle Situation des Trägers hat sich sehr positiv entwickelt.
2. Die Räumlichkeiten entsprechen in allen Normforderungen den Ansprüchen.
3. Die Qualifikation der eingesetzten Dozenten sowie deren Weiterbildung ist transparent umgesetzt.
4. Zur Sicherung der Qualität erfolgt eine Zertifizierung nach QM-pur. Das QMH und alle eingesetzten Dokumente sind auf dem aktuellsten Stand.
Eignung für Fachbereiche (inkl. Ausführungen zu jedem Fachbereich)
Die Eignung für den Fachbereich 1 Maßnahme der beruflichen Weiterbildung (Vierter Abschnitt des Dritten Kapitels SGB III) konnte an der Maßnahme Heilpraktiker durch Darlegung von Nachweisen wie – Studienvertrag, Vermittlung, Lehrgangsunterlagen – eindeutig dargelegt werden. Technische Ausstattung geprüft durch Begehung am Audittag.
Verbesserungspotenziale (inkl. Feststellungen und Abweichungen)
keine
Auditierte Maßnahme(n) (nur Überwachung von zugelassenen Maßnahmen)
Die Realisierung zugelassener Maßnahmen / Dokumentation des Maßnahmenverlaufs (Eignungsfeststellung, Beratung von Teilnehmenden, Dozenteneinsatz, Anwesenheitskontrolle, Umgang mit Fehlzeiten, Lernerfolgskontrollen, Verträge, Kundenzufriedenheit, Erfolgsbeobachtung)
Besondere Aspekte
Die Realisierung zugelassener Maßnahmen / Dokumentation des Maßnahmenverlaufs (Eignungsfeststellung, Beratung von Teilnehmenden, Dozenteneinsatz, Anwesenheitskontrolle, Umgang mit Fehlzeiten, Lernerfolgskontrollen, Verträge, Kundenzufriedenheit, Erfolgsbeobachtung) konnten anhand eines Bildungsgutscheins dargelegt werden.
Verbesserungspotenziale (inkl. Feststellungen und Abweichungen)
keine
für die Richtigkeit:
Gerd Frank, Qualitätsmanagementbeauftragter
24.01.2020